Ausblick 2023
Der Verband startet mit einem neuen Brand in das Jahr 2023 – suisse.ing. Es ist das Ziel, diesen neuen Namen im Transitionsjahr 2023 zu etablieren. Es wird seine Zeit brauchen, bis der neue Brand in unserem Netzwerk verankert sein wird.
Auch in organisatorischer Hinsicht ist Geduld gefordert: Bis alle Druckerzeugnisse, Websiten und weiteren Dokumente mit dem neuen Logo versehen sind, dauert es einige Monate. Der Vorstand des Verbandes und die Geschäftsstelle haben im Jahr 2022 etliche personelle Veränderungen erfahren. Auf allen Ebenen bestehen gute Teams, die im neuen Jahr ihre Wirkung weiter entfalten werden.

«Der Verband ist in vielen wichtigen Themen aktiv. Im Transitionsjahr 2023 sind wir mit einem neuen Brand unterwegs – suisse.ing.»
«Der Verband ist in vielen wichtigen Themen aktiv. Im Transitionsjahr 2023 sind wir mit einem neuen Brand unterwegs – suisse.ing.»
Im Rahmen der Strategiediskussion wurde entschieden, die bisherige Organisation der Arbeits- und Fachgruppen weiterzuentwickeln und agiler und offener zu gestalten. Neu sollen Kernteams die für den Verband wichtigen Themen begleiten und bearbeiten – gleichzeitig sollen die Diskussionen für alle Verbandsmitglieder offen sein. Die verschiedenen Teams entwickeln nun ihre neuen Arbeitsweisen. Auch in diesem Sinne ist 2023 ein Übergangsjahr.
Themen stehen viele an, hervorzuheben sind:
Teuerung und Honorare
Die weltweite Covid-Pandemie der letzten Jahre sowie der Krieg in der Ukraine haben vielerorts zu Engpässen in den Lieferketten und zu einer starken Inflation geführt. Die Teuerung betrifft viele Bereiche des Lebens. Um den gestiegenen Lebenshaltungskosten sowie der aktuell sehr herausfordernden Situation auf dem Arbeitsmarkt (Fachkräftemangel) Rechnung zu tragen, haben viele Arbeitgeber deutliche Lohnerhöhungen auf 2023 beschlossen. Angesichts des traditionell eher tiefmargigen Projektierungsgeschäftes, versteht es sich, dass die unvermeidlichen Kostensteigerungen mit höheren Honoraren kompensiert werden müssen. In einem Positionspapier von Dezember 2022 hat suisse.ing ihre diesbezüglichen Erwartungen an die Bauherren formuliert, namentlich: die Vereinbarung und Umsetzung von Teuerungsregelungen in den Planerverträgen, das Finden fairer Lösungen für teuerungsbedingte Honoraranpassungen in Planerverträgen ohne Teuerungsregelung und die Anpassung von maximalen Honoraransätzen für freihändige Vergaben (sofern solche noch bestehen).
Umsetzung des Paradigmenwechsels im öffentlichen Beschaffungswesen
suisse.ing setzt sich weiterhin für eine wirkungsvolle Umsetzung des Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen aus. Dazu gehören gemeinsame Initiativen mit Bauenschweiz (Der Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungsrecht und Vergabemonitoring), regelmässige Kontakte und Austausche mit öffentlichen Bauherren (KBOB, ASTRA, SBB, BPUK/Kanton etc.) sowie eine umfassende Informations- und Kommunikationstätigkeit über das neue Recht. Zentrale Pfeiler der neuen Vergabekultur sind Instrumente zur Stärkung des Qualitätswettbewerbs sowie der Einbezug der Nachhaltigkeit in die Beschaffung.
Etwas eingetrübt hat sich im Verlauf des letzten Jahres die Zusammenarbeitsqualität mit der KBOB. Ein Konfliktpunkt ist die Auswertung und Analyse der Pilotprojekte der Vergabestellen des Bundes zu den Zuschlagskriterien «Verlässlichkeit des Preises» und «Plausibilität des Angebots». Es scheint, dass die KBOB von den früher vereinbarten Modellen (insb. sog. «Tessiner Modell») Abstand nehmen will, insbesondere auch aufgrund einer unnötigen – und fachlich wenig fundierten – Intervention des Sekretariats der Wettbewerbskommission. suisse.ing ist in diesem Thema sehr aktiv und unterstützt Bauenschweiz, etwa durch das Verfassen einer Stellungnahme zu einem Schreiben des Sekretariats der WEKO.
Stärkung der Nachhaltigkeit
suisse.ing engagiert sich für eine umfassende Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit im ganzen Bauprozess. Namentlich ist die Nachhaltigkeit im Beschaffungsverfahren zu berücksichtigen, insbesondere durch die Vorgabe von technischen Spezifikationen, aber auch durch Eignungskriterien (weniger Labels) und vor allem Zuschlagskriterien (Referenzen, Lösungsvorschläge im Rahmen von Auftragsanalysen o.ä.). Weiter sind neue Verfahren stärker anzuwenden (Wettbewerbsverfahren, Dialog, Planerwahlverfahren). Die Nachhaltigkeit hat zudem in der Planung und in der Baurealisierung oberste Priorität zu geniessen. Entsprechende Vorgaben sind vertraglich zu definieren und in der Umsetzung zu kontrollieren. Gute Lösungen aus dem Beschaffungsverfahren sind in das Projekt zu übernehmen.
Neue Zusammenarbeitsmodelle
Es kann eine Tendenz zu alternative Zusammenarbeitsmodellen (Allianzverträge, Integrated Project Delivery / IPD) erkannt werden; etliche Bauherren prüfen solche Modelle und führen erste Pilotprojekt durch. Ziel ist eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen den Projektbeteiligten. Dies soll mit gleichgeschalteten Interessen erreicht werden – alle gewinnen oder alle verlieren. suisse.ing unterstützt verschieden Initiativen und arbeitet in der Arbeitsgruppe SIA 2065 mit, welche ein «Merkblatt Umgang mit Allianzverträgen im Bauwesen» erarbeitet (die Vernehmlassung ist für 2023 geplant).
«Wichtig ist: Die rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben eine Anwendung neuer Zusammenarbeitsmodelle. Die Branche sollte solche Modelle als Chance sehen.»
Kampf dem Fachkräftemangel
Der Fachkräftemangel ist in vielen Branchen – darunter auch der Planungsbranche – dramatisch und spitzt sich zu. Bedauerlicherweise sind rückgehende Studierendenzahlen an den technischen Hochschulen zu beobachten. Damit drohend Kapazitätsengpässe in den Planungsbüros, was letztlich negative volkswirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen kann (Gefahr für Unterhalt und Entwicklung der Infrastruktur). Alle sind gefordert mit konstanter Berufswerbung, einem aktiven «Vorbildsein», dem Gestalten von attraktiven Arbeitsbedingungen, dem Bereitstellen von Praktikumsplätzen, Schnupperstellen, Zukunftstagen etc. oder der Präsentation von Projekten (Tag der Ingenieure, Baustellenbesichtigungen etc.). Und zentral: Die Bauwirtschaft ist aufgefordert, eine bessere Umgangs- und Zusammenarbeitskultur zu etablieren – die Branche soll attraktiv für junge Leute sein!
Rechtsberatung
Die Rechtsberatungsdienstleistungen der suisse.ing waren auch 2022 stark gefragt. Im Rahmen der kostenlosen ersten Rechtsberatung beantwortete der suisse.ing Rechtsdienst 217 Anfragen (Vorjahr 221), vorab zum Arbeits-, Bau- und allgemeinen Vertragsrecht. Im Rahmen des «Helpdesk Vergabe» wurden weitere 65 Anfragen (Vorjahr 45) zum Beschaffungsrecht bearbeitet. Hierbei nicht eingeschlossen ist die Rechtsberatung der usic-Stiftung in haftpflicht- und versicherungsrechtlichen Fragen.
Die Rechtsberatung ist nach wie vor ein wichtiger Pfeiler des Dienstleistungsangebotes von suisse.ing. Rechtsuchenden suisse.ing-Mitgliedern soll dabei nicht nur in Streitfällen erste Hilfe geboten werden, sondern juristischer Rat soll auch vorgängig und präventiv wirken. Im Umfang einer allgemeinen Erstberatung mit Vorgehensempfehlung ist die Rechtsberatung eine kostenlose Verbandsdienstleistung für alle suisse.ing-Mitglieder.