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Politik
Krieg, Versorgungs(un)sicherheit und Notgesetze
Auch im Berichtsjahr ging die Suche nach mehrheitsfähigen Lösungen rund um die CO2-Frage weiter. Der Ukraine-Krieg und die Sanktionen von und gegen Russland brachten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte eine regelrechte Versorgungskrise mit sich und katapultierten Themen rund um Energieproduktion, Versorgungssicherheit und Stromsparpläne zuoberst auf die politische Agenda. Dies mündete in Gesetzen für den Ausbau von erneuerbaren Energien auf Basis von Notrecht mit Inkraftsetzung in Rekordzeit und damit auch dem Überspringen des üblichen, politischen Prozesses. Im Unterschied zur Covid-Phase lief jedoch das übrige politische Tagesgeschäft normal weiter.
Die politische Tätigkeit der suisse.ing umfasst das Verfassen von Positionspapieren, Stellungnahmen zu Vernehmlassungen, die Beteiligung an Abstimmungskampagnen, die Überwachung aktueller Geschäfte auf Bundesebene sowie die proaktive Vertretung von Brancheninteressen gegenüber der nationalen Politik. Die suisse.ing nahm als Vertreterin der Planung im Berichtsjahr regelmässig an Informations- und Austauschmeetings teil, die von Bauenschweiz organisiert wurden und nebst Vertretern der Bauindustrie auch Repräsentanten der öffentlichen und privaten Bauherren teilnahmen. Das Austauschgefäss diente der gegenseitigen Information und Sensibilisierung und wurde allseits sehr geschätzt.
Treffen Politik Bauenschweiz
Die auf Anregung der suisse.ing seit 2018 stattfindenden operativen Quartalstreffen der Politikverantwortlichen bei den Mitgliederverbänden von Bauenschweiz haben sich auch dieses Jahr als sehr nützlich erwiesen. Der informelle Austausch erleichtert die Koordination und Wissenserweiterung bei politischen Geschäften innerhalb der Bauwirtschaft.
Positionspapier zur Teuerung 2022 und Honorarentwicklung 2023
Im Kontext des Marktumfelds hat suisse.ing ihren Mitgliedsunternehmen eine Erhöhung der Gesamtlohnsumme um 2.5 bis 3 Prozent empfohlen. Angesichts des personalintensiven und traditionell eher tiefmargigen Projektierungsgeschäftes, versteht es sich, dass die unvermeidlichen Kostensteigerungen mit höheren Honoraren kompensiert werden müssen. Mit dem Positionspapier werden die Parteien zudem aufgerufen, angesichts der Ausserordentlichkeit der aktuellen und wohl auch noch eine Weile andauernden Situation einvernehmlich faire Lösungen zu suchen und die Kostensteigerung auch in laufenden Projekten abzugelten.
suisse.ing machte sich stark gegen die Insourcing-Pläne des ASTRA bei BHU-Mandaten
Das Vorhaben des ASTRA, grosse Teile ihrer externen Bauherrenunterstützung (BHU) zu internalisieren, hat in der Ingenieurbranche Kopfschütteln ausgelöst. Die suisse.ing ist im Berichtsjahr aktiv geworden, hat Vorstösse im Nationalrat initiiert und Studien über das angebliche Einsparpotential für das ASTRA genauer untersucht. Dabei sind erhebliche Zweifel über wichtige Grundannahmen in den Berechnungen der Studienautoren aufgetaucht. Gemäss den Antworten des Bundesrates auf die Interpellation Schilliger hat die Verwaltung nun den Auftrag, «die Internalisierung hinsichtlich ihrer Rentabilität vertiefter zu prüfen».
Teilweise Unterstützung von suisse.ing für die Revision des CO2-Gesetzes
Die suisse.ing hatte sie sich im Rahmen der Volksabstimmung zum revidierten CO2-Gesetz im Vorjahr für eine Annahme der Vorlage eingesetzt und bedauert den Ausgang dieser Abstimmung. Die suisse.ing begrüsst, dass der Bund die Verlängerung der bestehenden Massnahmen über 2024 hinaus beabsichtigt. Auch hat suisse.ing teilweise Verständnis dafür, dass die darüber hinausgehenden angedachten Massnahmen nicht den Umfang der abgelehnten Vorlage umfassen. In ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung fordert sie eine Mitberücksichtigung der positiven Auswirkungen von Ersatzneubauten auf die Klimabilanz sowie die Schaffung von Anreizen zur vollständigen Vermeidung von Energie- und Wärmeverbrauch.
Ja zur Änderung des Energiegesetzes vom 30. September 2016
Die suisse.ing begrüsst in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung, dass für die im Konzept für erneuerbare Energien aufgelisteten bedeutendsten Anlagen ein kantonales konzentriertes Plangenehmigungsverfahren (PGV) in kombiniertem Verfahren mit der Erteilung des Enteignungsrechts eingeführt werden soll. Damit herrscht bei energiepolitisch tragenden Vorhaben im Idealfall schneller Rechtssicherheit, ob diese auch umgesetzt werden können. Die suisse.ing hat aber Vorbehalte in Bezug auf die Realisierbarkeit des Vorhabens aufgrund der daraus resultierenden sehr hohen Anforderungen an die PGV. Statt einer Pflicht zur Einführung von Solaranlagen empfiehlt suisse.ing zudem eine Stärkung privater Anreize, um eine Orientierung an Minimallösungen zu verhindern.
suisse.ing begrüsst den Bahnausbau und empfiehlt Ergänzungen zur «Perspektive BAHN 2050»
Die suisse.ing erachtet den kontinuierlichen Ausbau und die Modernisierung der Bahninfrastruktur im Personen- und auch im Güterverkehr von zentraler Bedeutung für die Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft. Den Fokus der «Perspektive BAHN 2050» auf kurze und mittlere Distanzen erachtet der Verband jedoch als zu eng gefasst. Sie berücksichtigt die Tatsache nicht, dass die Bahn unbestritten die umweltfreundlichste Technologie auch auf langen Distanzen ist. Ein weiterer Aspekt, auf den suisse.ing in ihrer Stellungnahme aufmerksam macht, ist das Problem der generell langen, kostspieligen und ineffizienten Planungs- und Genehmigungsverfahren im Bereich der Bahninfrastrukturprojekte. Die Verfahren müssen rationalisiert und beschleunigt werden.
«Die Bahn bedient das wichtige Grundbedürfnis Mobilität und ist dabei eine der nachhaltigsten Formen der Fortbewegung.»
Ablehnung der Aufhebung von Art. 45 VAV
In ihrer Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über die amtliche Vermessung begründet suisse.ing ihre Ablehnung der Aufhebung des Art. 45. Die Aussage im Vernehmlassungsbericht, wonach sich aufgrund der Revision des öffentlichen Beschaffungswesens (BöB/IVöB) eine Spezialregelung für die Auftragsvergabe von amtlichen Vermessungsdienstleistungen erübrige, ist nicht zutreffend. Die suisse.ing ist besorgt, dass mit dem Wegfall der Spezialregelung diese Aufträge in Zukunft seltener offen ausgeschrieben und stattdessen im Einladungs- oder freihändigen Verfahren vergeben werden könnten.